Informationen zu Führerscheinen

  Befähigungsnachweise Weitere Infos
Bodenseeschifferpatent Bodenseeschifferpatent

Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist auf dem Bodensee ein Schifferpatent erforderlich.

Voraussetzung: Kategorie A (Motor): 18 Jahre, Kategorie D (Segeln): 14 Jahre, Ärztliches Zeugnis
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
DMYV.de
Sportbootführerschein Binnen Sportbootführerschein Binnen
(neu: Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen)


Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 20 Meter Länge (auf dem Rhein unter 15 Meter) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS), auf dem Rhein vorgeschrieben ab 5 PS.

Voraussetzung: Motor: 16 Jahre, Segeln: 14 Jahre, Ärztliches Zeugnis, Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
DMYV.de
Sportbootführerschein See Sportbootführerschein See
(neu: Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen)


Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

Voraussetzung: Motor: 16 Jahre, Segeln, Ärztliches Zeugnis, Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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Sportküstenschifferschein

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
Vorgeschrieben für die gewerbliche Sportschifffahrt im entsprechenden Geltungsbereich.

Voraussetzung: 16 Jahre, Sbf See, Nachweis von 300 sm in Küstengewässern
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
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Sportseeschifferschein

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres).
Vorgeschrieben für die gewerbliche Sportschifffahrt im entsprechenden Geltungsbereich und für Traditionsschiffe über 15 Meter bis 25 Meter Länge.

Voraussetzung: 16 Jahre, Sbf See, Nachweis von 1000 sm als Wachführer oder Stellvertreter
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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Sporthochseeschifferschein

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Vorgeschrieben für die gewerbliche Sportschifffahrt im entsprechenden Geltungsbereich und für Traditionsschiffe über 15 Meter bis 25 Meter Länge. .

Voraussetzung: 18 Jahre, SSS, Nachweis von weiteren 1000 sm als Wachführer oder Stellvertreter nach dem SSS
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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  Zusatzeintrag für Traditionsschiffe

Umgangssprachlich wird der Zusatzeintrag oftmals auch als "Traditionsschifferschein" bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung des SSS bzw. des SHS. Vorgeschrieben für das Führen von Traditionsschiffen über 25 Meter und unter 55 Meter Länge. Hierbei wird keine gesonderte Prüfung abgelegt, sondern es müssen eine Reihe von Nachweisen abgearbeitet werden.
Dieser Nachweis kann sowohl für die Schiffsführung, als auch als Maschinist (Motor/Dampf) erworben werden.

Voraussetzung: SSS oder SHS
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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Sportschifferzeugnis E Sportschifferzeugnis E

Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten über 20 Meter und unter 25 Meter auf den Binnenschifffahrtsstraßen (ausgenommen Rhein). Auf einigen Streckenabschnitten kann ein zusätzliches Streckenzeugnis erforderlich sein

Voraussetzung: 18 Jahre, ärztliches Zeugnis
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
wsv.de  
Sportpatent

Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten über 15 Meter und unter 25 Meter auf dem Rhein, schließt das Sportschifferzeugnis E mit ein..

Voraussetzung: 18 Jahre, ärztliches Zeugnis
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
wsv.de
  Kleinschifferzeugnis

Um gewerblich Sportboote auf Binnenschifffahrtsstraßen zu führen, ist der Sportbootführerschein Binnen nicht ausreichend, hierfür ist das Kleinschifferzeugnis vorgeschrieben. Relevant ist es beispielsweise in der Führerscheinausbildung für gewerbliche Fahrlehrer:innen. Aktuell gibt es noch eine Übergangsfrist, bis zum 18.1.2024.

Voraussetzung: 18 Jahre, ärztliches Zeugnis
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
elwis.de

Funkzeugnisse

  Befähigungsnachweise Weitere Infos
UBI UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen

Voraussetzung: 16 Jahre
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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SRC Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Erlaubnis zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW, Vorgeschrieben für den Schiffsführer, wenn eine entsprechende Funkanlage an Bord ist.

Voraussetzung: 16 Jahre
Deutscher Segel-Verband
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Deutscher Motoryachtverband
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LRC Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Erlaubnis zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW, GW/KW und über den Satellitenfunk Inmarsat, Vorgeschrieben für den Schiffsführer, wenn eine entsprechende Funkanlage an Bord ist.

Voraussetzung: 18 Jahre
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
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Sonstige Nachweise

Befähigungsnachweise Weitere Infos
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

Erforderlich zum Erwerb von bestimmten Seenotsignalmitteln (z.B.: Fallschirmsignalraketen)

Voraussetzungen: 16 Jahre
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
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Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)

Erforderlich zum Erwerb von bestimmten Seenotsignalmitteln (z.B.: Fallschirmsignalraketen) und zum Erwerb und Besitz einer Signalpistole

Voraussetzungen: 18 Jahre
Deutscher Segel-Verband
DSV.org
Deutscher Motoryachtverband
DMYV.de
Radarpatent

Erforderlich, um bei verminderter Sicht mit Hilfe eines Radargerätes auf den Binnenschifffahrtsstraßen zu fahren.

Voraussetzungen: 18 Jahre, min. Sbf Binnen, UBI
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
wsv.de
Segellehrer, Wassersportlehrer, Segelinstructor, Motorbootlehrer

Die unterschiedlichen Verbände bieten hierfür jeweils eigene Ausbildungen, die sowohl vom Umfang, als auch von der Dauer stark variieren
DSV Deutscher Segel-Verband
DSV.org
DMYV Deutscher Motoryachtverband
DMYV.de
VDS Verband Deutscher Sportbootschulen e.V.
sportbootschulen.de
VDWS Verband deutscher Wassersportschulen e.V.
vdws.de